| Nachträgliche Aberkennung vom Gutscheincode |
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| Geschrieben von admin | |
| Mittwoch, 28. Juli 2010 | |
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Mit einem Gutscheincode können sich Kunden beim Onlineshoppen deutliche
Rabatte sichern, die die Kauflust selbstverständlich steigern. Doch
nicht immer hat man mit der ersten Gültigkeitsprüfung im System den
Preisnachlass im Kasten. Immer wieder kommt es im Alltag vor, dass ein
Onlinehändler einen Gutscheincode nachträglich ablehnt und der Kunde in
diesem Fall für die komplette Rechnungssumme, die auch regulär fällig
gewesen wäre, aufkommen muss.
Jeder Onlinehändler hat das Recht, einen solchen Aktionscode abzulehnen, wenn dessen Nutzung nicht den definierten Bedingungen entspricht. Nachträgliche Aberkennungen entstehen vor allem dann, wenn es für einen Händler technisch nicht möglich ist, die Gültigkeit und die Einhaltung der Bedingungen automatisch zu überprüfen. Grundsätzlich kann sich ein Kunde in dem Fall jedoch wehren. So haben Verbraucher bei der Ablehnung von einem Gutscheincode die Möglichkeit die eigene Bestellung zu stornieren. Dies ist auf verschiedenen Wegen möglich, sollte jedoch immer schriftlich erfolgen.
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