| Warnsignal: Twitter-User haften für ihre Links |
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| Geschrieben von Frank Herold | |
| Wednesday, 12. May 2010 | |
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Das Landgericht Frankfurt / Main hat in seinem Beschluss vom 20.04.201, Az. 3-08 O 46/10 die bundesweit erste bekannte Entscheidung zum Thema „Twitter“ gefällt und hierbei ein deutliches Warnsignal an alle Twitter-User gesetzt. Das Linksetzen auf Twitter zu Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten ist danach genauso unzulässig wie eine sonstige Verbreitung über altbekannte Kommunikationsformen. Mehr dazu auf marketing-recht.com: Linksetzung auf Twitter kann teuer werden! Ein Warnsignal für Twitter-User: Twitter-User haften für ihre Links
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