| Markenverletzungen bei Google Adwords: Wer haftet wann? |
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| Geschrieben von Frank Herold | |
| Friday, 2. April 2010 | |
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Online Werber aufgepasst: Die gezielte Verwendung von fremden Markennamen bei Google Adwords bleibt rechtlich sehr bedenklich! Der EuGH hat in seinem vielfach zitierten Urteil vom 23.03.2010 ausdrücklich entschieden, dass Google mit seinem Adwords System derzeit nicht gegen Markenrechte verstößt. Dieses Urteil entlastet aber ausschließlich Google. Werbekunden laufen hingegen weiterhin Gefahr, dass sie mit einem gezielten Einsatz von fremden Markennamen in ihren AdWords Buchungen erhebliche Rechtsverletzungen begehen. Mehr zum EuGH Urteil zu Google Adwords
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Tipp:
Online Projekte sollte sorgfältig vor einem Start geplant werden. Dazu gehört auch die Auswahl der passenden Programmiersprache oder Shopsoftware. Online Projekte sollte sorgfältig vor einem Start geplant werden. Dazu gehört auch die Auswahl der passenden Programmiersprache oder Shopsoftware. Gerade bei Webshop Software gibt es erhebliche qualitative Unterschiede auf dem Markt. Wir raten unseren Kunden immer sich von einem Fachmann bzw. einer Agentur beraten zu lassen damit man sich am Ende vor bösen Überraschungen schützen kann.
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