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E-Mail Marketing: Beschränkte Unterlassungserklärungen unzulässig |
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Geschrieben von Matthias Rasche
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Monday, 8. February 2010 |
Betreiber von E-Mail-Marketing stehen häufig vor dem Problem, dass einzelne Empfänger keine Werbung per E-Mail wünschen. Da eine Person mit mehreren E-Mail Adressen im Verteiler vorhanden sein könnte, hat man bislang etwaige Unterlassungserklärungen explizit auf eine bestimmte E-Mail Adresse ausgestellt, um sich gegen Vertragsstrafen zu schützen - diese eingeschränkten Unterlassungserklärungen sind nach Auffassung des Landgerichts Berlin jedoch nicht ausreichend.
Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin vom Oktober 2009 reicht eine eingeschränkte Unterlassungserklärung in diesem Fall nicht aus, da trotzdem eine Wiederholungsgefahr bestehe. Die Gefahr, dass unwissentlich weitere E-Mail Adressen der klagenden Person in der Datenbank vorhanden sein könnten, habe jedes Unternehmen selbst zu tragen - die Überprüfung von E-Mail Adressen liegt somit in der Hand der werbenden Unternehmen.
Das Problem liegt auf der Hand: Wenn ein Unternehmen eine uneingeschränkte Unterlassungserklärung für eine Person ausstellt, kann es nicht sicher gehen, dass diese nicht noch an eine andere E-Mail Adresse Werbung empfängt. Da E-Mail Adressen nicht einfach bestimmten Personen zugeordnet werden können - häufig sogar ohne Namen in Verteilerlisten abgespeichert werden - würde ein Unternehmen eine weitere Zusendung von Werbung und somit einen Vertragsbruch verschulden.
Das heißt aber nicht, dass die gesamte Verteilerliste nicht mehr genutzt werden kann. Eine mögliche Lösung ist es, mit Personen, die keine weitere Werbung wünschen, direkt in Kontakt zu treten. So können übrige E-Mail Adressen in Erfahrung gebracht werden. Einen Anspruch auf Auskunft hat das werbende Unternehmen zwar nicht, jedoch hat der Unterlassungsgläubiger dann selbst zu verschulden, dass er diese Informationen verschwiegen hat - ein Verstoß gegen die uneingeschränkte Unterlassungserklärung hätte in diesem Falle das werbende Unternehmen wahrscheinlich nicht zu tragen.
» 3 Kommentare
3"mordvivcw" am Wednesday, 18. January 2012 02:25
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2"lxhlyzimmt" am Friday, 13. January 2012 00:31
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1"twxyxf" am Sunday, 8. January 2012 05:14
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Letzte Aktualisierung ( Thursday, 18. February 2010 )
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