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| Berliner Datenschutzrunde: Leitfaden für neue Datenschutzbestimmungen |
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| Geschrieben von Matthias Rasche | |
| Sunday, 13. December 2009 | |
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Die Berliner Datenschutzrunde hat einen Leitfaden für Marketer veröffentlicht, der sie in die neuen Datenschutzbestimmungen der Novelle des Bundesgerichts vom 01. September 2009 einführt. Das im PDF-Format zur Verfügung gestellte Booklet gibt Einblick in die wesentlichen Veränderungen sowie Vorgaben, unter denen Unternehmen werbliche Daten nutzen dürfen.
Zunächst geht der Leitfaden auf das Grundrecht zur informationellen Selbstbestimmung ein. Hierbei handelt es sich um das Recht, selbst die Preisgabe oder Verwendung persönlicher Daten bestimmen zu dürfen. So muss beispielsweise jeder informiert werden, bevor seine personenbezogenen Daten verwendet werden dürfen – in manchen Fällen ist sogar eine vorher einzuholende Einwilligung des Betroffenen notwendig. Besonderen Wert legen die neuen Datenschutzbestimmungen auf die Zuverlässigkeit der Datenverarbeitung. Das Booklet zeigt auf, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt eine Person informiert werden muss, deren persönliche Daten verwendet werden. So ist es zum Beispiel Pflicht, den Betroffenen vor Datenerhebung über sein Werbewiderspruchsrecht zu informieren – die fehlende Unterrichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch bei der Vermietung von personenbezogenen Daten an andere Firmen muss klar ersichtlich werden, wer für die Erhebung dieser Daten verantwortlich ist – der Betroffene muss die jeweilige Stelle problemlos ausfindig machen können. Änderungen gibt es auch bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern für die Datenverarbeitung. Hierbei unterscheidet man zwischen der Auftragsdatenverarbeitung und der Funktionsübertragung, wobei sich letztere durch die eigenverantwortliche Durchführung des Auftrags und die Selbstbestimmung über den Umfang der Datenverarbeitung auszeichnet. Kommt es zu einer Auftragsdatenverarbeitung, gilt es innerhalb des Vertrags diverse wichtige Punkte zu beachten, die der Leitfaden auf Seite 38 auflistet. Wichtig ist, neue Verträge für die Beauftragung von Dienstleistern zu erstellen, die Datensicherheitsvorgaben einzuhalten und diese regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Außerdem wurden die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden erweitert. Besaßen sie bislang nur eine Untersagungsbefugnis bei technischen Defiziten, können sie nun bei unzulässiger Datenverarbeitung bestimmte Maßnahmen anordnen – die Überprüfung einzelner Unternehmen darf auch ohne jeglichen Anlass geschehen. Die gerichtliche Überprüfung dieser Maßnahmen ist generell möglich. Eine weitere Neuregelung schreibt die Meldepflicht bei Datenverlusten vor. Werden Daten unrechtmäßig übermittelt oder erlangt, müssen neben der Aufsichtsbehörde auch die betroffenen Personen informiert werden. Empfohlen wird daher, Bank- und Kreditkartendaten der Kunden in besonderem Maße zu schützen. Diese und viele weitere nützliche Informationen können Sie als PDF-Dokument von der Homepage der Berliner Datenschutzrunde kostenlos herunterladen.
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| Letzte Aktualisierung ( Thursday, 14. January 2010 ) |
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Tipp:
Online Projekte sollte sorgfältig vor einem Start geplant werden. Dazu gehört auch die Auswahl der passenden Programmiersprache oder Shopsoftware. Online Projekte sollte sorgfältig vor einem Start geplant werden. Dazu gehört auch die Auswahl der passenden Programmiersprache oder Shopsoftware. Gerade bei Webshop Software gibt es erhebliche qualitative Unterschiede auf dem Markt. Wir raten unseren Kunden immer sich von einem Fachmann bzw. einer Agentur beraten zu lassen damit man sich am Ende vor bösen Überraschungen schützen kann.
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