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| Internet-Recht: Fehlende Umsatzsteuer-ID im Impressum ist ein Abmahnungsgrund |
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| Geschrieben von Regina Deckart | |
| Friday, 3. July 2009 | |
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Auf geschäftsmäßigen Websites ist das Impressum ein Muss. Doch über den Inhalt herrscht oft noch Uneinigkeit. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens auf jeden Fall in das Impressum gehört. Fehlt sie, so ist das ein Abmahnungsgrund. Mehr dazu: heise.de
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Tipp:
Online Projekte sollte sorgfältig vor einem Start geplant werden. Dazu gehört auch die Auswahl der passenden Programmiersprache oder Shopsoftware. Online Projekte sollte sorgfältig vor einem Start geplant werden. Dazu gehört auch die Auswahl der passenden Programmiersprache oder Shopsoftware. Gerade bei Webshop Software gibt es erhebliche qualitative Unterschiede auf dem Markt. Wir raten unseren Kunden immer sich von einem Fachmann bzw. einer Agentur beraten zu lassen damit man sich am Ende vor bösen Überraschungen schützen kann.
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