| Call-Center: Bundestag beschließt schärferes Gesetz zur Telefonwerbung |
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| Geschrieben von Regina Deckart | |
| Friday, 27. March 2009 | |
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Mehr Verbraucherschutz und weniger unerlaubte Werbeanrufe erhofft sich das Bundesjustizministerium von einer Verschärfung der Gesetze zur Telefonwerbung. Unter anderem drohen Call-Centern und Firmen, die unerlaubte Werbeanrufe tätigen, nun Geldbußen bis zu 50.000 Euro.
Vier wesentliche Verschärfungen in der Gesetzgebung zu Telefonwerbung gelten, sobald das am Donnerstag im Bundestag beschlossene Gesetz den Bundesrat passiert hat - eine Formsache, das Gremium muss hierbei nicht zustimmen - und es offiziell verkündet wurde. Die Neuerungen betreffen das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei am Telefon und im Internet geschlossenen Verträgen, unerlaubte Werbeanrufe, Rufnummernunterdrückung und Anbieterwechsel von Telefon- oder Internedienstleistern.
Ein wirksameres Vorgehen gegen unerlaubte Telefonwerbung erhofft sich der Bundestag durch höhere Bußgelder: Bis zu 50.000 Euro wird ein Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe nun kosten. Zudem muss der Angerufene zuvor ausdrücklich erklärt haben, dass er Werbeanrufe wünscht.
Weiter haben Verbraucher nun grundsätzlich ein Widerrufsrecht für am Telefon oder im Internet geschlossene Verträge, auch bei Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten-Abos sowie Wett- und Lotterie-Dienstleistungen. Hier gab es bislang kein Widerrufsrecht. Jeder Kunde muss zudem schriftlich eine Widerrufsbelehrung erhalten - per E-Mail, Fax oder Post. Erst dann beginnt die Widerrufsfrist.
Die gängige Praxis der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen wird durch das neue Gesetz verboten. Verstöße können bis zu 10.000 Euro kosten. Ebenfalls neu geregelt wurde das Vorgehen beim Wechsel von Internet- oder Telefonanbietern. Konnte hier der neue Dienstleister bislang ohne weiteres das Vertragsverhältnis des neuen Kunden mit dem alten Anbieter kündigen, so bedarf es nun eines schriftlichen Auftrages des Kudnen dafür.
Weitere Details und Dokumente zum neuen Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung gibt es auf den Seiten des Justizministeriums: bmj.de/cold-calling
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| Letzte Aktualisierung ( Friday, 27. March 2009 ) |
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