| Telefonwerbung: Sachverständige plädieren für höhere Hürden |
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| Geschrieben von Regina Deckart | |
| Friday, 30. January 2009 | |
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Nur wenig Unterstützung haben die Call Center Betreiber in ihrer Ablehnung von strengeren Regelungen für am Telefon geschlossene Verträge im Bundestag erfahren. Die zu einer Anhörung nach Berlin geladenen Sachverständigen sprachen sich mehrheitlich für eine schriftliche Bestätigung von am Telefon geschlossenen Verträgen aus.
Stimmt der Bundestag für den vom Bundesrat eingebrachten diskutierten Gesetzentwurf, dann sind am Telefon geschlossene Verträge künftig mit einer "schwebenden Unwirksamkeit" behaftet. Sie werden also erst bindend, wenn die Kunden sie schriftlich bestätigt haben. Dies soll laut Entwurf innerhalb von zwei Wochen geschehen müssen. Ebenso fordert der Bundesrat, dass die Einwilligung zu Werbeanrufen schriftlich erfolgen muss.
Details zur Anhörung und den Einschätzungen der Sachverständigen gibt es auf heise.de
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| Letzte Aktualisierung ( Friday, 30. January 2009 ) |
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