| Urteil: Werbung mit "100% Ökostrom" ist zulässig |
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| Geschrieben von Regina Deckart | |
| Wednesday, 17. December 2008 | |
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Mit einer Klage gegen die Werbeaussage eines Energieversorgers, seine Kunden bekämen "100 Prozent" Ökostrom, hat sich das Oberlandesgericht Karlsruhe aktuell beschäftigt. Das Urteil: Obwohl die Aussage an sich nicht richtig ist, darf sie trotzdem in der Werbung verwendet werden.
Für nicht irreführend und für die Entscheidung des Käufers auch in diesem Sinne nicht relevant halten die Karlsruher Richter die Aussage eines Ökostrom-Anbieters. Ihre Argumentation: Der durchschnittliche Verbraucher, der über einen Stromversorger-Wechsel nachdenkt, ist informiert genug, um zu wissen, dass er durch Abschluss eines Vertrages mit einem anderen Anbieter keinen anderen Strom geliefert bekommt als bisher auch. Er möchte vielmehr mit seiner Entscheidung für den Ökoanbieter die Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen unterstützen.
Da der Anbieter verpflichtet ist, dem Verbrauch seiner Kunden entsprechend Ökostrom in das gemeinsame Netz aller Anbieter einzuspeisen, würde der Konsum des Kunden zumindest durch Ökostrom gedeckt und der Anteil von Ökostrom am Gesamtnetz erhöht -und somit das Ziel des Kunden, erneuerbare Energien zu fördern, erfüllt.
Die Werbeaussage sei zwar faktisch falsch - der Kunde erhält den gleichen Strommix aus allen Quellen wie bisher auch - aber dabei nicht irreführend und wettbewerbsrechtlich nicht relevan, weil die Intention des Kunden, ein Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, erfüllt werde.
Details zum Urteil gibt es unter olgkarlsruhe.de
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| Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 16. December 2008 ) |
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