| Versandkosten in Online-Preisvergleichen: Ein Link reicht nicht! |
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| Geschrieben von Regina Deckart | |
| Tuesday, 16. December 2008 | |
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Ein - noch nicht rechtskräftiges - Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart könnte für eine Welle von Abmahnungen im Bereich von Online-Preisvergleichsseiten sorgen. Die Richter haben entschieden, dass auf Seiten dieser Art direkt neben dem Kaufpreis für ein Produkt auch die Versandkosten ausgewiesen werden müssen.
In dem konkreten Fall, der vor dem OLG verhandelt wurde, hatte neben dem Preis für eine Kamera nur ein Link gestanden, der auf die Versandkosten-Seite des Online-Händlers führte. Ein Konkurrent hatte den betreffenden Händler daraufhin abgemahnt, was das OLG nun bestätigte.
Der Link, so das Urteil, reiche in diesem Fall nicht aus, um auf die Versandkosten hinzuweisen, da die Vergleichbarkeit der Preise aufgrund der fehlenden Angabe nicht mehr gewährleistet sei. Auch habe sich der Händler durch die Verlinkung einen Vorteil verschafft, da sein Produkt ohne die Versandkosten weiter oben in der Trefferliste angezeigt wurde. Somit sei die Darstellung irreführend.
Details zum Urteil gibt es auf heise.de
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