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| Recht: Online-Händler müssen Liefergebühren beim Verkauf sichtbar machen |
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| Geschrieben von Regina Deckart | |
| Thursday, 4. December 2008 | |
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Im Online-Shop die Liefer- und Versandkosten nur in den AGB aufzuführen reicht nicht, hat das Oberlandesgericht Frankfurt geurteilt. Im Verkaufsprozess und nicht über einen Extra-Link muss der Kunde auf die zusätzlichen Kosten hingewiesen werden. Geklagt hatte ein Händler, dessen Konkurrent auf seiner Website mit niedrigen Preisen warb und nur in den AGB die zusätzlichen Versandkosten angab. Mehr dazu: heise.de
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| Letzte Aktualisierung ( Thursday, 4. December 2008 ) |
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Tipp:
Online Projekte sollte sorgfältig vor einem Start geplant werden. Dazu gehört auch die Auswahl der passenden Programmiersprache oder Shopsoftware. Online Projekte sollte sorgfältig vor einem Start geplant werden. Dazu gehört auch die Auswahl der passenden Programmiersprache oder Shopsoftware. Gerade bei Webshop Software gibt es erhebliche qualitative Unterschiede auf dem Markt. Wir raten unseren Kunden immer sich von einem Fachmann bzw. einer Agentur beraten zu lassen damit man sich am Ende vor bösen Überraschungen schützen kann.
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