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| Neues Datenschutz-Urteil zu IP-Adressen macht Rechtslage noch unklarer |
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| Geschrieben von Regina Deckart | |
| Monday, 13. October 2008 | |
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Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass IP-Adressen nicht als personenbezogene Daten einzustufen sind und damit konträr zu einem viel diskutierten Urteil eines Berliner Amtsgerichts aus dem Frühjahr 2007 geurteilt. Das Ergebnis für Webseitenbetreiber: weitere Unischerheit in einem ohnehin unklaren Rechtsgebiet. Mehr dazu auf heise.de
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| Letzte Aktualisierung ( Thursday, 23. October 2008 ) |
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Tipp:
Online Projekte sollte sorgfältig vor einem Start geplant werden. Dazu gehört auch die Auswahl der passenden Programmiersprache oder Shopsoftware. Online Projekte sollte sorgfältig vor einem Start geplant werden. Dazu gehört auch die Auswahl der passenden Programmiersprache oder Shopsoftware. Gerade bei Webshop Software gibt es erhebliche qualitative Unterschiede auf dem Markt. Wir raten unseren Kunden immer sich von einem Fachmann bzw. einer Agentur beraten zu lassen damit man sich am Ende vor bösen Überraschungen schützen kann.
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