| Recht: Justizministerium veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht |
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| Geschrieben von Regina Deckart | |
| Thursday, 9. October 2008 | |
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Das Impressum auf ihrer Internetseite hat schon vielen Unternehmern in Deutschland eine
Abmahnung eingebracht. Viele sind sich offenbar nicht sicher, ob ihre Homepage ein
Impressum braucht und was darin stehen muss. Das Bundesjustizministerium hat nun
einen Leitfaden online gestellt, der Orientierung auf diesem rechtlich noch
relativ offenen Gebiet geben soll.
Der Leitfaden beantwortet im wesentlichen die Fragen, wer ein Impressum braucht, was darin stehen muss und wie dieses aussehen sollte. Lieber zu viel als zu wenig ist einer der Ratschläge, die der achtseitige Ratgeber Unternehmern mit Homepage gibt. Im Zweifel sei es immer empfehlenswert ein Impressum auf der Seite zu haben und dort eher mehr Angaben zu machen als unbedingt nötig.
Eine rechtliche Beratung, darauf weist das Justizministerium ausdrücklich hin, kann die Broschüre allerdings nicht ersetzen. "Der Leitfaden kann keinen absoluten Schutz vor Abmahnungen bieten - das ist schon wegen der vielen offenen Rechtsfragen auf diesem Gebiet nicht möglich. Wer sich daran orientiert, kann aber das Risiko einer berechtigten Abmahnung verringern, weil der Leitfaden dabei hilft, das Impressum so zu formulieren, dass es möglichst wenig Schwachstellen enthält", sagt Justizministerin Brigitte Zypries.
Der Leitfaden wird, so heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums, immer wieder geprüft und um neue rechtliche Regelungen ergänzt. Zum Leitfaden des BMJ
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| Letzte Aktualisierung ( Thursday, 9. October 2008 ) |
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