| BGH-Urteil zu Opt-Out-Klauseln liegt vor: In E-Mails bleibt die Variante unzulässig |
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| Geschrieben von Regina Deckart | |
| Wednesday, 1. October 2008 | |
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Grundsätzlich hat der Bundesgerichtshof im Juli für die Opt-Out-Klausel
im Direktmarketing entschieden. Aber mit vielen Ausnahmen - und die
betreffen den größten Teil der Direktmarketing-Aktivitäten. Jetzt
liegen die Details des Urteils vor.
Nur wer Werbung per Post verschicken möchte, kann nach dem BGH-Urteil noch Opt-Out-Klauseln in Verträgen benutzen. Opt-out, das heißt, ein Vertragspartner kann automatisch Werbung zugeschickt bekommen, wenn er nicht über ein entsprechendes Feld oder Kästchen signalisiert, dass er dies nicht möchte.
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| Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 1. October 2008 ) |
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